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Berechtigung

2025 Zulassungskriterien

Förderfähigkeitskriterien 2025

 

Um im Jahr 2025 für eine Förderung in Frage zu kommen: 

• Studierende sollten entweder im Vereinigten Königreich oder in Deutschland eine Ausbildung absolvieren und müssen das Recht besitzen, sich im gewählten Land aufzuhalten und dort zu studieren.
• Bewerber müssen zum Zeitpunkt ihres Studienbeginns über 18 Jahre alt sein.
• Es sind Englischkenntnisse auf B1-Niveau erforderlich, da der gesamte Schriftverkehr auf   Englisch geführt wird.
• Zu den förderfähigen Bildungswegen gehören Universitäts-, Hochschul-, Lehrlings- oder Berufsausbildungen.
• Es wird ein einziges Stipendium vergeben, das maximal mit etwa 20.000 €/16.000 £ für ein Studienjahr dotiert ist.
• Die Mittel können für Studiengebühren, Unterstützung bei der Unterkunft und andere Ausgaben verwendet werden, einschließlich Lebensmittel, Haushaltsführung, Reisen, Lernmaterialien, Arbeitsgeräte oder andere erforderliche Gegenstände im Zusammenhang mit dem gewählten Studienfach bzw. der gewählten Ausbildung.
• Um für das Boldt-Riney-Stipendium in Betracht zu kommen, müssen Bewerber sich für einen Studienbeginn im Jahr 2025 bei den zuständigen Bildungseinrichtungen beworben haben, aus einkommensschwachen Haushalten stammen und ihre finanzielle Bedürftigkeit nachweisen können.
• Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, fordern Sie bei uns bitte ein Antragsformular per E-Mail an.
• Bewerbungen werden von Februar 2025 bis Ende April 2025 entgegengenommen.

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